It's Business Time

Klima- und Sozialverantwortung gemeinsam leben

Mit mehr als 170 angeschlossene Betrieben und Unternehmen aus der gesamten Holz-Wertschöpfungskette bildet das IBT-Netzwerk  eine starke Marktpräsenz und eine beeindruckende Reichweite. 
Diese Unternehmen, die zusammen mehr als 800 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen und über 5.000 Mitarbeitende beschäftigen, leben erfolgreich das IBT-System. 

Das 6-in-1 Lieferkettensystem 

1) EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

 2) Lieferkettengesetzes (LkSG) 
3) Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

4) Richtlinien der öffentlichen Hand bei der Beschaffung von Holzprodukten,
5) Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
6) Globalen Nachweisführung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß ISO 26000

stressfrei, sicher, effektiv und kostengünstig umsetzen 

IBT.EARTH Liefairkette® informiert:

Das wichtigste zur EU Deforestation Regulation (EUDR) auf einen Blick 


Die anspruchsvollen Anforderungen der EUDR lassen sich mit IBT.EARTH Liefairkette® effizient und zuverlässig umsetzen. So stellen Sie sicher, dass die Vorschriften kontinuierlich eingehalten werden und das Risiko von Unterbrechungen in Ihrer Lieferkette minimiert wird. Soziale Verantwortung, die Achtung der Menschenrechte sowie Klima- und Umweltschutz spiegeln Ihre gelebte Verantwortung wider und stärken gleichzeitig Ihr Unternehmensimage. Damit positionieren Sie sich klar als verantwortungsbewusster Akteur im Wettbewerb. 

Die Bedeutung von It’s Business Time für die Umsetzung der EUDR

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt Unternehmen vor anspruchsvolle Herausforderungen in Bezug auf die Nachverfolgbarkeit und Nachhaltigkeit ihrer Lieferketten. Um sicherzustellen, dass Produkte, die in die EU eingeführt oder dort in Verkehr gebracht werden, nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen, müssen Unternehmen strenge Sorgfaltspflichten erfüllen. Dies betrifft sowohl Unternehmen, die direkt mit den Rohstoffen arbeiten, als auch solche, die in der nachgelagerten Lieferkette agieren.

In diesem Zusammenhang bietet It’s Business Time eine äußerst wertvolle Lösung. Das markenrechtlich geschützte Lieferkettenmanagement-System IBT.EARTH LIEFAIRKETTE® stellt eine effiziente und kostengünstige Möglichkeit dar, alle Anforderungen der EUDR zu erfüllen sowie begleitend die Prozesse der Lieferkettentransparenz zu optimieren. Dazu gehören
 

  • die Einhaltung des Lieferkettengesetzes (LkSG), 
  • die Konformität mit dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), 
  • die Richtlinien der öffentlichen Hand bei der Beschaffung von Holzprodukten, 
  • die globale Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß ISO 26000. 

1. Integration und Effizienz

Im Gegensatz zu herkömmlichen Zertifizierungssystemen für Holzprodukte bietet IBT.EARTH LIEFAIRKETTE® eine wesentlich umfassendere Lösung. Es deckt nicht nur Holz, sondern auch andere Rohstoffe wie Leder und Kautschuk ab, was die Flexibilität in der Lieferkette erheblich erweitert. Diese Vielseitigkeit ist besonders vorteilhaft für Unternehmen, die neben Holz auch andere Rohstoffe verwenden, wie beispielsweise Möbelhersteller, Fensterhersteller usw. 

Mit IBT.EARTH LIEFAIRKETTE® entfällt der bürokratische Aufwand, mehrere Zertifikate und Nachweissysteme kompliziert zu verwalten: Das System bietet eine integrierte Lösung, die alle relevanten Prozesse bewertet und dokumentiert um sicherzustellen, dass die relevanten Anforderungen eingehalten und umgesetzt werden.

2. Reduktion von Risiken

Ein wesentlicher Vorteil von IBT.EARTH LIEFAIRKETTE® ist die Möglichkeit, das Risiko von Verstößen gegen die EUDR zu minimieren. Unternehmen, die auf das System setzen, können sicherstellen, dass die Herkunft ihrer Rohstoffe lückenlos dokumentiert und regelmäßig aktualisiert wird. Dies schützt vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen, die durch Verstöße gegen die Verordnung entstehen könnten, wie etwa Vertriebsverbote oder Rücknahmen von Produkten.

Das System ermöglicht die Umsetzung effektiver Risikomanagementprozesse, indem es kontinuierliche Prüfungen und Aktualisierungen von Lieferketteninformationen erlaubt. So können Unternehmen Risiken im Hinblick auf Entwaldung und illegale Abholzung frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen – etwa durch die Auswahl alternativer Lieferanten oder durch zusätzliche Nachweise zur Herkunft der Rohstoffe.

3. Transparenz und Nachverfolgbarkeit

Ein zentrales Anliegen der EUDR ist die vollständige Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe bis zu ihrer Quelle.  IBT.EARTH LIEFAIRKETTE® ermöglicht Unternehmen, präzise Nachweise zur Herkunft ihrer Produkte zu gewährleisten. Hierzu gehören beispielsweise GPS-Koordinaten der Rohstoffquellen und Prüfberichte, die für die EUDR erforderlich sind. Dies ist besonders wichtig, da Unternehmen nicht nur von ihren direkten Lieferanten, sondern auch von Zwischenhändlern und weiteren Verarbeitungsstufen Informationen sammeln müssen.

Dank IBT.EARTH LIEFAIRKETTE® können Unternehmen ihre gesamte Lieferkette transparent darstellen und garantieren, dass alle Informationen den Anforderungen der EUDR entsprechen. Diese Transparenz ist entscheidend, um bei möglichen Audits oder Kontrollen gegenüber den Behörden und Geschäftspartnern nachzuweisen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten wurden.

4. Langfristige Planung und rechtliche Sicherheit

Die EUDR verlangt von Unternehmen, dass sie langfristig die Vorschriften einhalten. IBT.EARTH LIEFAIRKETTE® bietet eine nachhaltige Lösung, indem es Unternehmen ermöglicht, alle relevanten Daten mindestens fünf Jahre lang zu speichern, was der EUDR entspricht. Dies schützt Unternehmen nicht nur vor kurzfristigen Sanktionen, sondern auch vor potenziellen rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Entwaldungsverordnung.

Ein weiterer Vorteil von IBT.EARTH LIEFAIRKETTE® ist, dass es Unternehmen dabei unterstützt, ihre Prozesse kontinuierlich zu überwachen und anzupassen. Auf diese Weise bleibt die Einhaltung der EUDR langfristig gewährleistet, ohne dass Unternehmen regelmäßig neue Systeme implementieren oder sich an wechselnde Anforderungen anpassen müssen.

5. Kosten- und Ressourcenschonung

Durch den Einsatz von IBT.EARTH LIEFAIRKETTE® wird der administrative Aufwand signifikant reduziert. Unternehmen müssen sich nicht mehr mit mehreren Zertifikaten und Nachweisverfahren auseinandersetzen, was sowohl Zeit als auch Ressourcen spart. Stattdessen werden alle relevanten Informationen in einem zentralen System zusammengefasst, das eine effiziente Verwaltung der Lieferketten ermöglicht.

Dies führt zu erheblichen Kostenersparnissen, besonders für kleine und mittlere Unternehmen, die mit begrenzten Ressourcen arbeiten. Mit der Implementierung von IBT.EARTH LIEFAIRKETTE®  können Unternehmen die komplexen Anforderungen der EUDR kostengünstig und ressourcenschonend erfüllen.

6. Zukunftssicherheit

Da weltweit zunehmend strengere Vorschriften zur Nachhaltigkeit und Lieferkettentransparenz erlassen werden, stellt  IBT.EARTH LIEFAIRKETTE® eine zukunftssichere Lösung dar. Unternehmen, die auf IBT.EARTH LIEFAIRKETTE® setzen, sind nicht nur auf die Einhaltung der EUDR vorbereitet, sondern auch auf mögliche zukünftige Regulierungen, die ähnliche Anforderungen stellen könnten.

Besonders international tätige Unternehmen profitieren von IBT.EARTH LIEFAIRKETTE®, da das System global anwendbar ist und die Einhaltung internationaler Standards gewährleistet. Dies verschafft den Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil auf internationalen Märkten, da sie bereits proaktiv auf Nachhaltigkeitsanforderungen reagieren.

Fazit:

IBT.EARTH LIEFAIRKETTE® stellt eine unverzichtbare Lösung für Unternehmen dar, die die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erfüllen möchten. Es bietet eine integrierte, effiziente und kostensparende Möglichkeit, die Rückverfolgbarkeit und Transparenz der Lieferketten zu gewährleisten und gleichzeitig das Risiko von Verstößen zu minimieren. Durch die umfassende Abdeckung aller relevanten Rohstoffe und die langfristige Planung bietet IBT.EARTH LIEFAIRKETTE® 

 Unternehmen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch eine zukunftsfähige Lösung für nachhaltiges Wirtschaften.



 

Die aktuelle Situation in den Betrieben

Neben den gesetzlichen Vorgaben zur Umsetzung der EUDR erwarten viele Geschäftspartner bereits jetzt eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Verordnung sowie die Benennung eines EUDR-Beauftragten innerhalb der Lieferketten.

Die EUDR verlangt von Unternehmen, dass sie sicherstellen, dass ihre Produkte nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Sie müssen eine Sorgfaltspflicht (Due Diligence) entlang der gesamten Lieferkette anwenden, einschließlich der nachgelagerten Lieferketten.

Häufige Aussage: „Da unser Betrieb weder Holzprodukte aus Nicht-EU-Ländern importiert, exportiert oder verarbeitet, gehen wir davon aus, dass die EUDR für uns nicht relevant ist, zudem unsere Lieferant dafür verantwortlich ist.“

Zunächst: Die EUDR richtet sich primär an Marktteilnehmer und Händler innerhalb der EU. Diese Unternehmen sind direkt verpflichtet, die Verordnung umzusetzen:

  1. Marktteilnehmer
    Unternehmen, die relevante Waren erstmals in die EU einführen oder in Verkehr bringen, wie Hersteller, Importeure und Großhändler.
  2. Händler
    Unternehmen, die Produkte weiterverkaufen, aber nicht direkt aus Nicht-EU-Ländern importieren. Händler haben weniger strenge Pflichten, müssen jedoch die Rückverfolgbarkeit sicherstellen.


Hier steht nichts von Handwerkern, Herstellern & Co. Aber auch solche Betriebe und Unternehmen in der nachgelagerten Lieferkette (z.B. Sägewerke, Tischler, Möbelhersteller) können betroffen sein.

Obwohl nachgelagerte Unternehmen zunächst keine direkten Verpflichtungen gegenüber der EUDR haben, müssen sie sich darauf einstellen, dass ihre Geschäftspartner indirekte Verantwortung einfordern und Transparenz und Nachweise fordern, um deren gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, weil ihre Partner in einer Lieferkette die gesetzlichen Anforderungen erfüllen müssen. Daher kann es notwendig sein, sich auf Rückverfolgbarkeit, Datenweitergabe und Risikomanagement umzusetzen.

B) Direkte Pflichten für nachgelagerte Händler oder Verarbeiter bestehen, wenn sie neue Produkte mit neuem HS-Code erstmals auf den EU-Markt bringen. Handwerksbetriebe und Hersteller, die Holzprodukte bearbeiten, weiterverarbeiten und „erstmals“ in Verkehr bringen, gelten als Marktteilnehmer und „Erstinverkehrbringer in der nachgelagerten Lieferkette“. Damit unterliegen sie strengen Informations- und Dokumentationspflichten.

HS Code 

Die Zolltarifnummer ist ein spezifischer 11-stelliger Code, der zur eindeutigen Klassifikation von Waren im Zolltarif der Europäischen Union dient. Die ersten sechs Stellen basieren auf das international anerkannte Harmonized Commodity Description and Coding System (Harmonisierten System), die weiteren Stellen enthalten EU-spezifische Erweiterungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) sowie TARIC-Informationen, die für Zollverfahren und Handelsstatistiken benötigt werden. 

Jede Ware, die die meisten internationalen Grenzen erreicht oder überschreitet, muss mit diesem Code beim Zoll (HS Code Zoll) angemeldet werden. 

Hier nun Beispiele für nachgelagerte Lieferketten mit EU-relevanten (HS-Code) Produkten: 

Ein Plattenhersteller bezieht Rundholz (HS Code 4403), verarbeitet es und stellt daraus OSB-Platten (HS Code 4410) her, die erstmals auf den Markt kommen. Diese Platten werden nun an einen Tischler oder Möbelhersteller verkauft, der sie zu Schränken (HS Code 94033091) verarbeitet und ebenfalls erstmals auf den EU-Markt bringt. Auch wenn das Holzprodukt bereits eingeführt wurde, bleibt die EUDR für das nachgelagerte Unternehmen relevant. 

Der entscheidende Punkt ist hierbei der Nachweis: Wie kann ein Betrieb belegen, dass das Risiko von Entwaldung im Herkunftsland des Holzes nicht besteht oder vernachlässigbar ist? 

Theoretisch einfach – man verlässt sich auf die Sorgfaltspflichterklärung der Vor-Lieferanten. Doch in der Praxis trägt der herstellende Betrieb die volle Verantwortung gegenüber den Behörden. Das birgt ein erhebliches Risiko. Deshalb müssen Handwerksbetriebe/Hersteller sicherstellen, dass ihre Lieferanten belastbare Sorgfaltssysteme eingerichtet haben und diese konsequent umsetzen und einhalten.  

Vier Gründe, warum Zertifizierungen bezüglich der EUDR nicht ausreichend sind

  1. Zusätzliche Anforderungen: PEFC und FSC verlangen von zertifizierten Unternehmen, die Herkunft ihrer Rohstoffe nachzuverfolgen, um das Risiko illegaler oder nicht nachhaltiger Quellen zu minimieren. Doch zusätzlich zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsstandards dieser Systeme müssen Unternehmen auch die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erfüllen, um ihre PEFC-/FSC-Zertifizierung zu behalten.
  2. Unvollständige Absicherung: PEFC und FSC können zwar bei der Risikobewertung gemäß Artikel 10 der EUDR hilfreich sein, ersetzen jedoch nicht die Verantwortung des Marktteilnehmers in Bezug auf die Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 8. Der Einsatz dieser Systeme entbindet den Marktteilnehmer nicht von seiner Pflicht, die Anforderungen der EUDR zu erfüllen. Die Verantwortung bleibt beim Unternehmen.
  3. Haftung bei Verstößen: Selbst wenn ein Unternehmen PEFC- oder FSC-zertifiziert ist, bleibt es haftbar, wenn es die Sorgfaltspflichtanforderungen der EUDR nicht erfüllt. Die Zertifikate bieten keinen Schutz vor rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die EUDR.
  4. Verkürzte Nachweisführung: Es wird oft suggeriert, dass die Nachweisführung vereinfacht wird, wenn ausschließlich Holz aus einem der Zertifizierungssysteme verwendet wird. Theoretisch mag das zutreffen, praktisch ist es jedoch problematisch, da es zu einer hohen Abhängigkeit von einem einzigen System führt und gleichzeitig das Holzportfolio stark einschränkt.


Zusammenfassung: PEFC und FSC bieten wertvolle Standards für nachhaltige Forstwirtschaft, jedoch gewährleisten sie keine vollständige Absicherung in Bezug auf die EUDR. Unternehmen müssen sowohl die Anforderungen der PEFC/FSC-Zertifizierung als auch die gesetzlichen Vorgaben der EU-Entwaldungsverordnung erfüllen, um rechtliche Risiken zu minimieren. 

Wie reagiert aktuell die Öffentliche Beschaffung? 

Die privaten und freiwilligen Zertifizierungssysteme PEFC und FSC verlieren insbesondere im Bereich der öffentlichen Beschaffung zunehmend an Bedeutung. Heute existieren gleichwertige Verifizierungsverfahren wie IBT.EARTH LIEFAIRKETTE®, die anerkannt nachweisen und dokumentieren, dass Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt. Darüber hinaus stellt IBT.EARTH LIEFAIRKETTE® sicher, dass die zwingend erforderlichen EU-Vorgaben eingehalten werden, insbesondere die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sowie die globale Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß ISO 26000

Im Gegensatz zu PEFC und FSC, die ausschließlich auf die Forstwirtschaft und Holzprodukte fokussiert sind, umfasst IBT.EARTH LIEFAIRKETTE® auch andere Rohstoffe wie Leder und Kautschuk und bietet somit eine breitere Anwendbarkeit, beispielsweise für Tischler und Möbelhersteller. 

Die EUDR legt für alle relevanten Rohstoffe, die in die EU importiert werden, einen einheitlichen Standard fest. Angesichts dieser globalen Anforderungen ist es logistisch und administrativ unpraktisch, von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern zu verlangen, für jeden Rohstoff separate Zertifikate wie FSC oder PEFC einzufordern. 

Ein Beispiel für die konkrete Umsetzung dieser Anforderungen findet sich im Land Berlin: Seit dem 22. Juli 2010 gilt in Berlin das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), das als Vorreiter in der Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien bei öffentlichen Vergaben gilt. Mit der Novellierung im Mai 2020 wurden die Anforderungen an nachhaltige Kriterien bei Ausschreibungen weiter verschärft. Im August 2024 hat der Berliner Senat auf Vorlage von Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey einen Bericht zur Stärkung des Fairen Handels beschlossen. 

Ziel des Fairen Handels ist es, benachteiligte Produzenten im Globalen Süden zu unterstützen, indem Mindestpreise garantiert, gute Arbeitsbedingungen gefördert und nachhaltige Produktionsmethoden umgesetzt werden, die gleichzeitig den Umweltschutz stärken. 

Bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen muss sichergestellt werden, dass keine Waren verwendet werden, die unter Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt oder weiterverarbeitet wurden. 

Das IBT.EARTH LIEFAIRKETTE®-System bietet eine effiziente Lösung zur Erfüllung des Berliner Vergabegesetzes und der EU-Vorgaben, einschließlich einer nachhaltigen Nachweisführung – ganz ohne die Notwendigkeit von doppelt oder dreifach Zertifizierungen. Es reduziert bürokratische Hürden und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Prozesse effizienter, ressourcenschonender sowie kosten- und zeitsparender zu gestalten. Dadurch werden sowohl Kosten als auch Aufwand für alle beteiligten Akteure erheblich gesenkt. 

Zusammenfassend bietet IBT.EARTH LIEFAIRKETTE® eine integrierte und kosteneffiziente Lösung, die sowohl die Anforderungen an die Nachhaltigkeit erfüllt als auch den bürokratischen Aufwand erheblich reduziert, was es zu einer zukunftsfähigen Wahl für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber macht. 

Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hebt auf ihrer Homepage It's Business Time als bedeutendes Instrument zur Förderung von Nachhaltigkeit und Verantwortung in Geschäftsprozessen hervor 

  

Anforderungen für nachgelagerte Lieferketten: 

1. Sorgfaltspflichten (Due Diligence) 

  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Rohstoffe entwaldungsfrei sind (d. h. nicht aus Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden). 
  • Dies betrifft nicht nur direkte Zulieferer, sondern auch nachgelagerte Lieferketten (z. B. Händler, Verarbeiter, Einzelhändler). 


2. Rückverfolgbarkeit & Transparenz 

  • Jede Lieferung muss mit Geolokalisierung der Anbauflächen nachweisbar sein. 
  • Unternehmen müssen Daten über Ursprungsland, Produzenten und Lieferanten erfassen. 
  • Nachgelagerte Akteure müssen sicherstellen, dass ihre Lieferanten diese Daten bereitstellen. 


3. Risikobewertung & Maßnahmen 

  • Firmen müssen ein System zur Risikobewertung aufbauen. 
  • Wenn ein hohes Risiko besteht, sind zusätzliche Prüfmaßnahmen erforderlich (z. B. Satellitenbilder, Vor-Ort-Kontrollen). 
  • Im Zweifelsfall darf das Produkt nicht in Verkehr gebracht werden. 


4. Konformitätserklärung & Behördenprüfung 

  • Unternehmen müssen eine Due-Diligence-Erklärung in ein EU-Register hochladen. 
  • Die EU-Behörden kontrollieren regelmäßig die Einhaltung und verhängen bei Verstößen hohe Strafen. 


5. Betroffene Produkte und nachgelagerte Akteure  

  • Auch Hersteller, Händler und Importeure von verarbeiteten Produkten (z. B. Möbel, Schokolade, Lederwaren) müssen nachweisen, dass ihre Rohstoffe EUDR-konform sind. 
  • Einzelhändler, die Produkte unter eigener Marke verkaufen, sind ebenfalls betroffen. 


Fazit: 

Nachgelagerte Lieferketten müssen eng mit ihren Zulieferern zusammenarbeiten, um alle EUDR-Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehören Rückverfolgbarkeit, Risikomanagement und Dokumentation. Wer die Vorschriften nicht einhält, riskiert Importverbote, Strafen und Rufschädigung. 

Ablauf Umsetzung EUDR mit IBT.EARTH LIEFAIRKETTE® 

Wir unterstützen Betriebe und Unternehmen bei der Umsetzung der EUDR durch zertifizierte und effiziente Dokumentation sowie die lückenlose Nachverfolgbarkeit von Rohstoffen entlang der gesamten Lieferkette. Mit der Marke LIEFAIRKETTE® von IBT.EARTH wird ein digitales System zur Sorgfaltspflicht eingesetzt, das eine effiziente Umsetzung der EUDR ermöglicht und die Einhaltung der Vorschriften vereinfacht. Dabei erfassen wir Ihre relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse gemäß den Anforderungen der EUDR. 
 

Vorbereitungsphase 

Der erste Schritt besteht darin, festzustellen, welche Ihrer Produkte unter die EUDR fallen. Dafür ist eine detaillierte Analyse Ihrer Produkte und der Lieferkette erforderlich. Für jedes Produkt muss der Umfang der Sorgfaltspflichten ermittelt werden. 

Anschließend gilt es, Ihre Rolle innerhalb der EUDR zu definieren: 

  • Sind Sie Marktteilnehmer oder Händler? 
  • Handelt es sich um ein KMU oder ein Nicht-KMU? 

Diese Einstufung bestimmt, welche spezifischen Sorgfaltspflichten für Ihr Unternehmen gelten. 

 

Einführungsphase 

Implementierung der Sorgfaltspflichten 

Zu Beginn liegt der Fokus auf der Kommunikation mit Ihren Lieferanten. Sie müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Informationen von den relevanten Lieferanten eingeholt werden. 
Dabei ist zu klären: Sind die Lieferanten bereit, gewillt und in der Lage, die geforderten Daten bereitzustellen – entweder direkt oder über ihre Vorlieferanten? Falls nicht, ist eine Neuausrichtung der Lieferantenstrategie erforderlich. 

Auszug aus unseren Leistungen: 

  • Stellung Ihres EUDR-Bevollmächtigen
  • Stellung Ihres Lieferketten- und Menschenrechtsbeauftragten 

 (Gemäß Art. 6 der Verordnung können der Marktteilnehmer und Händler Bevollmächtigte schriftlich (Art. 2 Nr. 22) beauftragen, in ihrem Namen eine Sorgfaltserklärung abzugeben. In diesem Fall bleiben der Marktteilnehmer und Händler für die Konformität der betreffenden Erzeugnisse verantwortlich. Diese Verantwortung haben wir durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert.)

  • Anbindung an das ISO 27001-zertifizierte EUDR Modul IBT.EARTH LIEFAIRKETTE® zur weltweit anerkannten Umsetzung der EU Entwaldungsverordnung
  • Registrierung Ihres Betriebes im EU-Informationssystem  
  • Erstellung, Abruf und Auswertung Ihrer Sorgfaltserklärungen (Due Diligence Statement) mit Anbindung an das Informationssystem der EU sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).  
  • Erfassung und Import Ihrer Produkten mit relevanten Rohstoffen und Erzeugnissen gemäß der EUDR
  • Erfassung von notwendigen Informationen zur Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflichten
  • Durchführung von Risikoanalyse durch Indizes
  • Automatisches Webcrawler-KI-Feature, um (Risiko-)lieferanten über im Internet verfügbare Informationen laufend zu überwachen und zu analysieren
  • Erfassung und Auswertung von Geolokalisierungsdaten zur Bewertung der Entwaldungsfreiheit mit intuitiven Ampelsystem. 
  • Automatische Benachrichtigungen an die uns angeschlossenen Betriebe im Falle von Nichtkonformitäten 
  • Dokumentation, Steuerung und Gewichtung von Maßnahmen zur Risikominimierung 

 

Mit der Hintbox als LIEFAIRKETTE Beschwerdekanal erfüllen de uns angeschlossenen Betriebe und Unternehmen die Vorgaben zur Implementierung eines Whistleblower-Systems. Es  können schnell und einfach Bedenken über Fehlverhalten gemeldet, welche das gesamte It's Business Franchisesystem sowie das Wohlergehen von Mitarbeitenden und dritten Personen betreffen. Mögliche eingehende Hinweise Beschwerden werden direkt durch uns - in Abstimmung mit den betroffenen Unternehmen - bearbeitet. 


Selbstverständlich geschieht das alles DSGVO-konform mit Schutz durch das ISO 27001-zertifizierte Information Security Management System (IS-MS). Die Speicherung der Daten und Informationen bei einem ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland (Hetzner Online GmbH) gewährleisten höchste Sicherheitsstandards.