It's Business Time
Franchisesystem
Klima- und Sozialverantwortung innerhalb weltweiter Lieferketten gemeinsam leben.
Fairer Handel unter Beachtung und Anwendung von EU-Vorschriften bei innovativem Bürokratieabbau.
Liefairkette.eu
Klima- und Sozialverantwortung für Handwerk, Industrie und Handel innerhalb weltweiter Liefer- und Wertschöpfungskettenketten.
Betriebe und Unternehmen aus Handwerk, Industrie und Handel übernehmen zunehmend Klima- und Sozialverantwortung in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten. Dabei steht der Schutz der Menschenrechte und die Einhaltung von Umweltstandards im Fokus einer nachhaltigen Unternehmensführung, die auch die Auswirkungen auf die Gesellschaft berücksichtigt.
In Deutschland gibt es aktuell zwei wesentliche Richtlinien, die die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Bezug auf Lieferketten regeln:
1. Lieferkettengesetz (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Zusätzlich zum europäischen Lieferkettengesetz hat die Bundesregierung ein nationales Gesetz verabschiedet, das Unternehmen zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten in ihren globalen Lieferketten verpflichtet. Dieses Gesetz stärkt den Schutz der Menschenrechte und den Umweltschutz, indem es deutsche Unternehmen dazu anhält, menschenrechts- und umweltgerechte Praktiken zu gewährleisten. Die Verantwortung erstreckt sich dabei nicht nur auf das eigene Unternehmen, sondern auch auf das Verhalten von Vertragspartnern und weiteren Zulieferern. Somit endet die unternehmerische Verantwortung nicht mehr an den Werkstoren, sondern gilt entlang der gesamten Lieferkette.
2. EUDR (European Deforestation Regulation)
Mit der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten, die Ende Juni 2023 in Kraft trat, sind Unternehmen verpflichtet, Sorgfaltspflichten zur Verringerung der globalen Entwaldung umzusetzen. Entscheidend ist der „Bewaldungsstatus“ von Produktionsflächen zum Stichtag 31.12.2020, der entlang der gesamten Lieferkette nachgewiesen werden muss.
Wer ist betroffen?
Betriebe und Unternehmen müssen klären, ob ihre Produkte und ihre Rolle als Inverkehrbringer oder Händler von der EUDR betroffen sind. Dies gilt insbesondere für relevante Rohstoffe wie Kaffee, Kakao, Rindfleisch, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz sowie für daraus hergestellte Produkte, die in der EU in den Handel kommen.
Obwohl beide Verordnungen nicht unmittelbar für Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden gelten, sind diese betroffen, wenn sie Zulieferer oder Dienstleister in den Lieferketten größerer Unternehmen (z. B. REWE, EDEKA, IKEA, Züblin, Hochtief, Strabag, Köster Bau, Wolff & Müller, Meyer Werft) oder von umweltorientierten Projekten (z. B. Öffentliche Hand, BNB) sind. In diesen Fällen erwarten die Verantwortlichen von allen Beteiligten, auch von kleineren Betrieben, die Umsetzung der Vorgaben auf „freiwilliger“ Basis, um die Integrität der gesamten Lieferkette sicherzustellen.
Unsere Leistungen
Beantragung Ihrer individuellen Referenznummern bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer Referenznummern und erstellen die notwendigen Sorgfaltserklärungen für Ihr Unternehmen.
Die Sorgfaltserklärung für entwaldungsfreie Produkte muss digital in einem von der EU-Kommission bereitgestellten IT-System eingereicht werden. In Deutschland ist hierfür die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig.
Im sogenannten "Informationssystem" erhalten Marktteilnehmer nach Abgabe einer Sorgfaltserklärung eine Referenznummer, die für die Ein- oder Ausfuhr relevanter Produkte benötigt wird. Diese Referenznummer muss entlang der gesamten Lieferkette weitergegeben werden.
Bestätigungsschreiben
Wir stellen Bescheinigungen aus, die bestätigen, dass Ihr Unternehmen alle Anforderungen des Lieferkettengesetzes und der EUDR erfüllt. Diese Bestätigungen können Sie weitergeben, auf Ihrer Webseite veröffentlichen oder anderweitig nutzen. Auf Wunsch erstellen wir auch Bestätigungen zur Pflichterfüllung für Ihre Auftraggeber und Lieferanten.
Vergabe der PEFC-Referenznummer
Wenn Ihr Betrieb nach dem PEFC-Standard zertifiziert ist, müssen Sie die Anforderungen der EUDR einhalten. Wenn alles korrekt umgesetzt wurde, erhalten Sie eine PEFC-EUDR-Nummer. Die PEFC-Zertifizierung wird als Risikominderungsmaßnahme betrachtet und muss entsprechend ergänzt werden. Daher ist es erforderlich, dass Unternehmen ein Sorgfaltspflichtensystem einhalten, das von der jeweiligen Zertifizierungsstelle, in unserem Fall TÜV Rheinland Din Certco, geprüft wird.
Die Zertifizierungsstellen prüfen zwar nicht direkt die Einhaltung der EUDR (dies übernimmt das BLE), aber sie überprüfen im Rahmen des PEFC-Standards, ob nationale Gesetze wie die EUDR und das Lieferkettengesetz eingehalten werden. Bei Nicht-Einhaltung wird eine Abweichung festgestellt.
Stellung Lieferkettenbeauftragter (Menschenrechtsbeauftragter)
Als Ihr externer Lieferkettenbeauftragter übernehmen wir die Verantwortung für die korrekte Umsetzung des Lieferkettengesetzes und der EUDR in Ihrem Unternehmen. Dies gilt für alle erstellten Bescheinigungen und Bestätigungen.
Zur Unterstützung setzen wir Software ein, die hilft, die erforderlichen Zusatzinformationen des Lieferkettengesetzes und der EUDR zu überprüfen und zu bewerten. Dazu gehören Aspekte wie Geolokalisierung, Entwaldungsfreiheit, Waldschädigungsfreiheit und Menschenrechte.
Individuelle E-Mail Adresse für Ihren Betrieb
Wir richten für Ihr Unternehmen eine individuelle E-Mail-Adresse ein, z. B. [email protected], die Sie überall angeben können, wo es sinnvoll ist. So können Sie uns bei Bedarf direkt kontaktieren, und Sie müssen sich keine Sorgen machen. Selbstverständlich halten wir Sie stets auf dem Laufenden.
Dokumentation
Wir kümmern uns um die ordnungsgemäße und fristgerechte Übermittlung und Archivierung Ihrer relevanten Daten sowie Sorgfaltspflichtenerklärungen. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre persönlichen Daten über Ihre Cloud. Wir bieten Schulungen für Ihre Mitarbeiter an und stehe das ganze Jahr übr als Ansprechpartner zur Verfügung. Einmal jährlich erstellen wir einen Bericht, der es Ihnen ermöglicht, Ihre Aktivitäten im Bereich Lieferkette auch gegenüber Behörden zu kommunizieren und zu dokumentieren.
Sicherer Dokumentenablage
Alle relevanten Unterlagen stellen wir Ihnen aktuell in unserem System in Ihrem persönlichen Bereich zur Verfügung. Ihre vertraulichen Daten sind durch mehrere Sicherheitsmechanismen geschützt, einschließlich einer 256-Bit AES-Verschlüsselung (Advanced Encryption Standard) für gespeicherte Dateien, um Ihre Daten vor Brute-Force-Angriffen, Ransomware, Malware und Datenschutzverletzungen zu schützen.
Zugang zum Beschwerdesystem
Um die Anforderungen der EUDR und des Lieferkettengesetzes zu erfüllen, ist es verpflichtend, dass Dritte die Möglichkeit haben, Beschwerden zu Ihrer Lieferkette einzureichen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie selbstverständlich. Bitte verweisen Sie auf diesen Link:
https://www.top-hinweisgebersystem.de/forms/ITSBUSINESSTIME/
Benennung beim Berliner Senat und bei öffentlichen Beschaffungsstellen
Alle bei uns registrierten Betriebe werden auf unserer Website aufgeführt und der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gemeldet. Dies verschafft Ihnen bei beschränkten Ausschreibungen und freihändiger Vergabe durch das Land Berlin bevorzugte Berücksichtigung.
Schutzbrief für öffentliche Vergabe
Wir setzen uns für Fairness im Wettbewerb ein, insbesondere für die uns angeschlossenen Betriebe und Unternehmen. Bei Ausschreibungen, bei denen Holz und Holzprodukte Teil des Leistungsverzeichnisses sind, müssen alle teilnehmenden Unternehmen lückenlos nachweisen, woher das eingesetzte Holz stammt. Dieser Nachweis muss vor Lieferung oder Einbau anerkannt und erbracht werden.
Diese Vorgabe gilt für alle öffentlichen Beschaffungsstellen des Bundes sowie des Landes Berlin. Sollten Sie bei einer Ausschreibung gegen einen Bieter verloren haben, der sich nicht an die Vorschriften hält, kümmere ich mich um die Angelegenheit. Dabei werde ich von Rechtsanwalt Dirk Taubitz aus Kiel unterstützt.
Ganzjährige Betreuung
Wir sind an 365 Tagen im Jahr für Sie erreichbar.
Bekanntmachungen auf Ihrer Homepage
Lieferkettenbeauftragter
Für Ihren Betrieb, Ihr Unternehmen richten wir eine E-Mail-Adresse ein, über die Dritte uns direkt als Ihren externen Lieferkettenbeauftragten kontaktieren können:
Wir empfehlen, folgenden Text auf Ihrer Webseite zu hinterlegen (die Vorlage erhalten Sie nach Vertragsabschluss)
Online-Meldestelle (Hinweisgebersystem)
Zur Umsetzung der EUDR und des Lieferkettengesetzes ist es verpflichtend, dass Dritte Beschwerden über Ihre Lieferketten einreichen können. Für die sichere und anonyme Übermittlung von Hinweisen auf mögliche Gesetzesverstöße innerhalb unserer Lieferketten steht Ihnen ein unabhängiges Online-Hinweisgebersystem zur Verfügung. Dieses Portal ist für unsere Mitarbeitenden, Geschäftspartner sowie deren Mitarbeitende und Dritte zugänglich. Um die Identitäten der Meldenden zu schützen, behandelt die Meldestelle die Daten streng vertraulich.