It's Business Time
Netzwerk für Klima-und Sozialverantwortung
Mit mehr als 170 angeschlossene Betrieben und Unternehmen aus der gesamten Holz-Wertschöpfungskette bildet das IBT-Netzwerk eine starke Marktpräsenz und eine beeindruckende Reichweite.
Diese Unternehmen, die zusammen mehr als 800 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen und über 5.000 Mitarbeitende beschäftigen, leben erfolgreich das IBT-System.
Das 6-in-1 Lieferkettensystem
1) EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
2) Lieferkettengesetzes (LkSG)
3) Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
4) Richtlinien der öffentlichen Hand bei der Beschaffung von Holzprodukten,
5) Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
6) Globalen Nachweisführung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß ISO 26000
stressfrei, sicher, effektiv und kostengünstig umsetzen
Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hebt auf ihrer Homepage It's Business Time als bedeutendes Instrument zur Förderung von Nachhaltigkeit und Verantwortung in Geschäftsprozessen hervor
Ein zentrales Anliegen der öffentlichen Hand in Berlin ist es, die Beschaffungsstrategie stärker an sozialen Kriterien auszurichten. Besonders im Fokus stehen dabei der Schutz der Arbeitnehmerrechte in den Lieferketten und die Sicherstellung fairer Bezahlung. Als größter Abnehmer der Hauptstadt hat die öffentliche Hand eine erhebliche Marktmacht. Viele der beschafften Produkte und Materialien stammen aus Produktionsstätten, in denen häufig Menschen- und Arbeitsrechte verletzt werden. Durch diese Marktmacht kann die öffentliche Hand jedoch nicht nur als Vorbild fungieren, sondern auch Einfluss auf die Angebotsseite nehmen und einen Wettbewerb fördern, der nicht auf Kosten von Arbeits- und Menschenrechten geht.
Seit dem 22. Juli 2010 gilt in Berlin das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), das deutschlandweit als Vorreiter in der Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien bei Vergaben gilt. Mit der Novellierung im Mai 2020 wurden die Anforderungen an nachhaltige Kriterien bei Ausschreibungen weiter verschärft.
Im August 2024 hat der Berliner Senat auf Vorlage von Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey einen Bericht zur Stärkung des Fairen Handels beschlossen. Ziel des Fairen Handels ist es, benachteiligte Produzenten im Globalen Süden zu unterstützen, indem Mindestpreise garantiert, gute Arbeitsbedingungen gefördert und nachhaltige Produktionsmethoden umgesetzt werden, die gleichzeitig den Umweltschutz stärken.
Bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen ist darauf hinzuwirken, dass keine Waren für die Erbringung von Leistungen verwendet werden, die unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen, hergestellt oder weiterverarbeitet worden sind.
Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus
- dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
- dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
- dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
- dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
- dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
- dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
- dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und
- dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Aufträge über Leistungen, die Waren oder Warengruppen enthalten, bei denen eine Gewinnung, Herstellung oder Weiterverarbeitung unter Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen in Betracht kommt, sollen nur an Auftragnehmer vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe verpflichtet haben, die Leistung nachweislich unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen zu erbringen. Satz 1 gilt entsprechend für Waren, die im Rahmen der Erbringung von Bau- oder Dienstleistungen verwendet werden.
Die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der für Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der Vorgaben gemäß Absatz 2, insbesondere über die Bestimmung der Waren und Warengruppen, der Länder oder Gebiete, die im Hinblick auf eine Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen in Betracht kommen, sowie zur Nachweisführung zu erlassen.
IBT.EARTH LIEFAIRKETTE Beschwerdesystem (Hintbox)
Für eine sichere und anonyme Übermittlung von Hinweisen auf mögliche Gesetzesverstöße innerhalb der IBT.EARTH LIEFAIRKETTE angeschlossenen Betriebe und Unternehmen steht Ihnen ein unabhängiges Online-Hinweisgebersystem zur Verfügung. Dieses Onlineportal ist für die Mitarbeitenden, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner und deren Mitarbeitenden sowie Dritten zugänglich.
Falls Ihnen Hinweise über folgende Themen bekannt sind:
- Verstöße gegen Strafvorschriften
- Ordnungswidrigkeiten
- Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder
- Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte
- sonstige Verstöße gegen geltendes Recht
bitten wir Sie, diese zu melden.
Um Ihre Identität zu schützen, ist diese Meldestelle unabhängig und behandelt Ihre persönlichen Daten streng vertraulich. Sie wird Ihrer Meldung gewissenhaft nachgehen. Wir ermutigen alle, die Bedenken hinsichtlich ethischem Verhalten oder möglichen Verstößen haben, sich an die IBT.EARTH LIEFAIRKETTE Hintbox zu wenden.
Hinweise
Die Marken IBT.EARTH, Liefairkette und KüstenRanch sind (marken-)rechtlich geschützt und dürfen ausschließlich von IBT-Lizenzbetrieben zu Deklarations-, Dokumentations- und Marketingzwecken genutzt werden. Die PEFC-Marke ist durch die Warenzeichennummer 04-31-2313 von PEFC lizenziert und darf nur von It's Business Time und deren Lizenznehmern verwendet werden. Die Nennung der Marke FSC erfolgt durch It's Business Time ausschließlich im Rahmen notwendiger redaktioneller Berichterstattung über verschiedene Waldzertifizierungssysteme. Sie wird nicht für Marketing- oder Deklarationszwecke verwendet. Eine Deklaration und/oder die Verwendung des FSC-Warenzeichens ist nur durch It's Business Time und deren Lizenznehmern zulässig, wenn entsprechende eigene Zertifizierungen vorliegen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Homepage auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (Gendern) verzichtet. Es wird ausdrücklich betont, dass dies keine Diskriminierung oder Benachteiligung eines Geschlechts oder einer Geschlechtsidentität impliziert. Die verwendeten Begriffe gelten gleichermaßen für alle Geschlechter, einschließlich nicht-binärer und diverser Personen.