IBT.EARTH Berlin
Innovation im Beschaffungswesen:
Bürokratieabbau bei der Nachweisführung
Aus Umweltgesichtspunkten ist im Land Berlin sowie bei Bundesbeschaffungen die Beschaffung von Holz und Holzprodukten durch die öffentliche Hand seit Jahren nur erlaubt, sofern nachweislich gewährleistet ist, dass das Holz aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt.
Diese Vorgehensweise ist verpflichtend für alle öffentlichen Beschaffungsstellen in Berlin, mit der Ausnahme der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften des Landes Berlin. Ergänzend kommt hinzu, dass im Land Berlin neben dem Holzerlass des Landes Berlin auch der Holzerlass des Bundes für Bundesbauten Berücksichtigung finden muss. Die Anwendung und Umsetzung dieser Vorgehensweise ist verpflichtend für alle Bundesbehörden.
Berlin hat - mal wieder - eine Sonderrolle: Bekommt der Bundestag neue Holzfenster, gilt der Holzerlass des Bundes. Wird eine KiTa in Holzbauweise gebaut, gilt der Holzerlass des Landes Berlin. Aufgepasst: Insbesondere bei der Einzelnachweisführung unterscheiden sich diese beiden Erlasse.
Anzumerken ist, dass Einzelnachweise in der Regel sehr aufwendig und kostenintensiv sind, denn diese Nachweise müssen für jedes Bauvorhaben und jeden Bauabschnitt neu beantragt und erstellt werden.
!! Einzelnachweise für das Land Berlin dürfen ausschließlich durch akkreditierte Stellen wie TÜV & Co ausgestellt werden !!
Wichtig: Einzelnachweise für das Land Berlin dürfen ausschließlich durch akkreditierte Stellen wie TÜV & Co ausgestellt werden. Von Kammern und Innungen werden Einzelnachweise - ausgestellt durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständigen der Handwerkskammer (Sachgebiete Tischler und Zimmerer) oder der Industrie- und Handelskammer (Sachgebiete Holz und Holzbau) - als DIE Alternative angepriesen.
Nicht erwähnt wird hierbei, dass Einzelnachweise bei Ausschreibungen des Landes Berlin - ausgestellt durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Handwerkskammer (Sachgebiete Tischler und Zimmerer) oder der Industrie- und Handelskammer (Sachgebiete Holz und Holzbau) - seit März 2021 nicht mehr akzeptiert werden dürfen.
Alle Bieter:innen müssen die korrekte Anwendung für Holzbeschaffungen des Landes Berlin auf
► Formblatt V 239 F (Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten) des Landes Berlin und Formblatt V 248 F (Ergänzende Besondere Vertragsbedingungen - Umweltschutzanforderungen) des Landes Berlin
bei Bundesbeschaffungen auf
► Formblatt 248 des Bundes (Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten) des Bundes
eigenverantwortlich bestätigen und umsetzen.
Bürokratieabbau mit IBT.EARTH
So geht Bürokratieabbau: damit die Umsetzung für - an entsprechenden Ausschreibungen - teilnehmende Betriebe schnell, stressfrei und kostengünstig umgesetzt werden kann, hat It's Business Time die Nachweisführung von nachhaltigem Holz mit IBT.EARTH innovativ, effektiv, effizient und kostengünstig gestaltet.
Das innovative Highlight bildet hierbei das - markenrechtlich geschützte und durch TÜV Rheinland DIN Certco zertifizierte - Lieferkettensystem IBT.EARTH. Die IBT.EARTH Franchisenehmer:innen benötigen keine weiteren Zertifizierungen oder Einzelnachweise, völlig unabhängig davon, welches Holz anerkannter zertifizierter Waldzertifizierungssysteme eingesetzt wird.
Übrigens: IBT.EARTH deklariertes Holz gibt es in Berlin und Brandenburg direkt bei Borchert. Das spart für die unserem Netzwerk angeschlossenen Betriebe zusätzlich Zeit, Geld und Nerven.