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Bürokratieabbau bei der Öffentlichen Beschaffung von Holz und Holzprodukten. 


Die Ausgangslage

Grundlage für die öffentliche Beschaffung von holzbasierenden Produkten sind die jeweiligen Erlasse des Bundes bzw. der Bundesländer. Diese werden nahezu bei allen öffentlichen holzrelevanten Beschaffungsmaßnahmen auf allen Verwaltungsebenen, bis in die Städte, Kommunen und Gemeinden in Deutschland angewendet. 

Vergabestellen sind damit verpflichtet, bei Vergabeverfahren den Nachweis der Herkunft des Holzes bzw. des Holzproduktes aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung einzufordern. 


Drei Erlasse bilden hier die Vorreiterfunktionen:

Holzbeschaffung Bund

Grundlage für die öffentliche Beschaffung von holzbasierenden Produkten ist der Gemeinsame Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten des Bundes (Beschaffungserlass). Er wird nahezu bei allen öffentlichen holzrelevanten Beschaffungsmaßnahmen in Deutschland angewendet. 

Holzbeschaffung Berlin

Aus Umweltgesichtspunkten ist die Beschaffung von Holz und Holzprodukten (Pkt. 13) durch die öffentlichen Auftraggeber im Land Berlin nur vertretbar, sofern nachweislich gewährleistet ist, dass das Holz aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt.   

Holzbeschaffung Niedersachen

Der niedersächsische Gesetzgeber hat mit den Regelungen der Förderung der umwelt- und sozialverträglichen Beschaffung und Schutz des Klimas, Minderung der Folgen des Klimawandels Zielvorgaben zur Nachhaltigkeit festgelegt.