IBT.EARTH

Bürokratieabbau bei der Öffentlichen Beschaffung von Möbeln des Landes Berlin


Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
VwVBU: Anhang 1: Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung (Leistungsblätter)
 
10.   Möbel aus Holz
10.1 Tische/Regalsysteme/Schränke usw. CPV 390
Hinweis für den Auftraggeber: Zu den Tischen, Regalsysteme, Schränke usw. gehören Produkte, die zu mehr als 50 Vol-% aus Holz und/oder Holzwerkstoffen (Spanplatten, Tischlerplatten, Fa- serplatten, Furnierplatten, jeweils unbeschichtet oder beschichtet) hergestellt wurden.

Unter Berücksichtigung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) werden im Folgenden für Tische, Regalsysteme, Schränke usw. verbindliche Umweltschutzanforderungen für die Erstellung der Leistungsbeschreibung aufgeführt:
Tische, Regalsysteme, Schränke usw. erfüllen die in Kapitel 3 enthaltenen Anforderungen des Umweltzeichens Blauer Engel, DE-UZ 38, Ausgabe Januar 2013. Der Bieter gibt in seinem Angebot an, mit welchem der nachfolgend aufgeführten Nachweise die Erfüllung der Anforderung spätestens mit der Leistungserfüllung belegt wird:

 
10.2       Bürostühle/Konferenzstühle CPV 390
Unter Berücksichtigung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) wer- den im Folgenden für Bürostühle / Konferenzstühle verbindliche Umweltschutzanforderungen für die Erstellung der Leistungsbeschreibung aufgeführt
1.      Büro- und Konferenzstühle mit Polster, die zu weniger als 50 Vol-%, aus Holz und/oder Holzwerkstoffen (Spanplatten, Tischlerplatten, Faserplatten, Furnierplatten, jeweils unbe- schichtet oder beschichtet) hergestellt werden, erfüllen die in Kapitel 3 enthaltenen Anforde- rungen des Umweltzeichens Blauer Engel, DE-UZ 117, Ausgabe Januar 2018.
Der Bieter gibt in seinem Angebot an, mit welchem der nachfolgend aufgeführten Nach- weise die Erfüllung der Anforderung spätestens mit der Leistungserfüllung belegt wird:


2.      Büro- und Konferenzstühle, die zu mehr als 50 Vol-%, aus Holz und/oder Holzwerkstoffen (Spanplatten, Tischlerplatten, Faserplatten, Furnierplatten, jeweils unbeschichtet
oder beschichtet) hergestellt werden, erfüllen folgende Anforderung an ihre Holzherkunft: Das Holz stammt aus nachhaltiger und legaler Waldbewirtschaftung.


Der Bieter gibt in seinem Angebot an, mit welchem der nachfolgend aufgeführten Nachweise die Erfüllung der Anforderung spätestens mit der Leistungserfüllung belegt wird:

  • FSC-Zertifikat oder gleichwertiges Gütezeichen*
  • Einzelnachweis.

*hierzu zählen PEFC und IBT.EARTH