Die auf dieser Seite angebotenen Beratungen und Umsetzungen erfolgen durch mich, Betriebswirt (VWA) Bernd Bielen, auf eigenem Namen und auf eigene Rechnung als Kooperationspartner des It's BusinessTime Franchisesystems 


Impressum Bw (VWA) Bernd Bielen

Las consultas y realizaciones ofrecidas en esta página son llevadas a cabo por mí, Bernd Bielen (VWA), en mi propio nombre y por cuenta propia como socio colaborador del sistema de franquicias It's BusinessTime.

Pie de imprenta Bw (VWA) Bernd Bielen

EUDR

EUROPEAN DEFORESTATION REGULATION 

Diese neue EU-Verordnung soll das Risiko minimieren, dass Produkte auf den EU-Markt gelangen, die am Beginn der Lieferkette mit Entwaldung, Waldschädigung sowie der illegalen Vertreibung der lokalen Bevölkerung in Verbindung stehen. Damit fördert es die Nachfrage und den Handel von legalen und entwaldungsfreien Rohstoffen und Produkten. Das reduziert die von der EU durch Waldzerstörung in den Produktionsländern indirekt verursachten Emissionen und den Biodiversitätsverlust.  Sie baut auf die Holzhandelsverordnung (EUTR) und die damit gemachten Erfahrungen auf und soll diese auch ersetzen – entsprechend wird sie in Kurzform EUDR (EU-Deforestation Regulation) genannt.

Konkret geht es bei der EUDR um den Handel auf dem EU-Markt von Produkten aus den Rohstoffen Rind, Soja, Palmöl, Holz, Kaffee, Kakao und Naturkautschuk. Es sind aber bei weitem nicht alle Produkte daraus enthalten, ein Blick in ⇒ Annex I ist also sinnvoll. Die Verordnung ist insofern nicht diskriminierend, als dass sie sowohl Erzeugnisse, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden als auch solche, die aus dem EU-Markt exportiert werden, betrifft. 

Elementar bei der EUDR ist, dass nicht nur illegale Entwaldung ausgeschlossen ist, sondern Entwaldung generell, d.h. auch solche, die im Produktionsland legal wäre. Entwaldungsfrei sind Erzeugnisse, die auf Flächen produziert werden, die nicht nach dem 31.12.2020 entwaldet wurden bzw. für die keine Waldschädigung nach dem 31.12.2020 stattgefunden hat. Für Wald gilt hierbei die FAO-Definition. Die Ware muss zudem in Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Produktionslandes hergestellt worden sein – darunter Umwelt-, Menschen- und Arbeitsrechte. Mögliche Landrechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften auf den Produktionsflächen müssen ermittelt und ihre Zustimmung gegebenenfalls mittels freier, vorheriger und informierter Zustimmung (FPIC) geklärt werden.