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Lieferkettengesetz und EUDR

In Deutschland spielen Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit den unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten eine immer größere Rolle. Größere Unternehmen werden verpflichtet, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten umzusetzen und einzuhalten. Diese Pflichten gelten nicht nur für den eigenen Betrieb, sondern auch für die Geschäftspraktiken von Vertragspartnern und Zulieferern, sogar wenn diese indirekt in der Lieferkette tätig sind. Deshalb erwarten die großen Unternehmen auch von kleineren Betrieben, dass sie diese Standards umsetzen.

Trotz häufig geäußerten Bedenken seitens kleinerer Unternehmen und Verbände, dass solche Anforderungen nicht durchsetzbar seien, ist die Realität eine andere: Die Unternehmen können durchaus die Bedingungen setzen, mit welchen Geschäftspartnern sie zusammenarbeiten möchten. Dies bedeutet, dass kleine Unternehmen auf freiwilliger Basis in die Sorgfaltspflichten einbezogen werden und diejenigen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, möglicherweise nicht mehr als Partner in Betracht gezogen werden.

Zudem fangen Banken und Versicherungen bereits an, ihre Geschäftsbeziehungen nur noch mit Unternehmen zu pflegen, die nachhaltig wirtschaften. Diese Entwicklung wird als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) gesehen, welche ab dem 1. Januar 2026 für alle Kapitalgesellschaften mit einer Bilanzsumme von mindestens 350.000 Euro oder einem Nettoumsatz von mindestens 700.000 Euro sowie mindestens 10 Beschäftigten gilt. Auch öffentliche und gewerbliche Auftraggeber erwarten zunehmend nachweisbares nachhaltiges Handeln von ihren Geschäftspartnern, was sich in ihren Ausschreibungen widerspiegelt.

Als externer Lieferketten- und Menschenrechtsbeauftragter für Ihr Unternehmen unterstütze ich Sie um sicherzustellen, dass alle beschriebenen Anforderungen erfüllt werden. Für diesbezügliche Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich oder melden Sie sich für die regelmäßig stattfindenden VideoChats an.