AGB zur Teilnahme am It's BusinessTime Franchisesystem
Franchise-Vertrag
zwischen
It’s Business Time
Inhaberin: Nina Bielen
Rechte- und Markeninhaberin des IBT.EARTH® Lieferkettenmanagementsystems
Neuenweg 5
26954 Nordenham (Wesermarsch)
- nachfolgend IBT genannt -
und
den Franchisenehmerinnen und Franchisenehmern
- nachfolgend Franchisenehmer genannt –
1 Gegenstand des Vertrages
(1) Das markenrechtlich geschützte Lieferketten- und Produktkettenmanagementsystem IBT.EARTH dient der Lokalisierung und Vermarktung von Holz, Holzprodukten, holzbasierten Produkten sowie Produkten aus Bioökonomie (nachwachsende Rohstoffe aus Land- und Meereswirtschaft) auf Grundlage innovativer Vorgehensweisen unter Anwendung weltweit gültiger Standards und Normen.
Hierzu werden klare Aussagen bezüglich der Herkunft der Materialien geprüft und dokumentiert. IBT.EARTH leistet wertvolle Arbeit für Handwerk, Industrie und Handel - insbesondere bei deren Teilnahme an bundesweiten öffentlichen Ausschreibungen, bei welchen Holz und Holzprodukte Teile der Leistungsverzeichnisse sind. Die korrekte Umsetzung der IBT.EARTH Vorgehensweise wird regelmäßig durch TÜV Rheinland DIN CERTCO mit akkreditierten Verfahren überwacht und regelmäßig geprüft.
IBT ermöglicht den angeschlossenen Franchisenehmern aller Branchen und Größenordnungen europaweit die Teilnahme am IBT.EARTH® Netzwerk und stellt den Franchisenehmer:innen hierbei für die Dauer der Teilnahme das erforderliche Franchisemanagement inklusive aller dort angesiedelten - zur Umsetzung und Aufrechterhaltung der entsprechenden Standards und normativer Dokumente - Leistungen zur Verfügung. Die Standorte der Franchisenehmer:innen sind durch organisatorische Verknüpfungen mit der IBT.EARTH® Franchisezentrale verknüpft. Die IBT-Zentrale hat entsprechende Kontroll- und Weisungsbefugnisse zur korrekten Umsetzung und Aufrechterhaltung des Systems bei allen angeschlossenen Standorten.
(2) Die Franchiseleistungen beinhalten insbesondere Beratungsleistungen, Dienstleistungen sowie Marketingstrategien zur Anwendung, Umsetzung und Einhaltung der Nachweisführung
- von Holz und Holzprodukten aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung,
- von überwachten Lieferketten Holz basierter Produkte,
- von überwachten Lieferketten von Produkten aus Bioökonomie,
- bezüglich der Transparenz und Chancengleichheit unter Beachtung eines fairen Wettbewerbs, damit dieser nicht in ungerechtfertigter Weise behindert und/oder beeinträchtigt wird
- bei der Teilnahme an holzrelevanten Vergabeverfahren zur Öffnung des nationalen Beschaffungsmarktes
Hierzu dürfen die Franchisenehmer die Marke IBT.EARTH benutzen. IBT.EARTH ist eingetragen beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke 30 2018 237 601sowie als Wort-Bildmarke 30 2018237635. Markeninhaberin: Nina Bielen. (3) Die Franchisenehmer erlangen darüber hinaus die Berechtigung zur Teilnahme an der PEFC Multi-Site-Group IBT.EARTH DC-COC-000963 nach dem internationalen PEFC-Standard PEFC D ST 2002:2013 in seiner jeweils gültigen Form. Bezüglich dieser Teilnahme wird ein separater Vertrag geschlossen.
2 Verantwortlichkeiten und Pflichten der Franchisegeberin
(1) IBT wird den Franchisenehmern das zur Umsetzung des IBT.EARTH Systems erforderliche Knowhow zur Verfügung stellen. Insbesondere wird IBT den Franchisenehmer:innen hinsichtlich der Einführung, der Umsetzung sowie der Aufrechterhaltung des IBT.EARTH Systems mit Beratung und Informationen unterstützen.
3 Pflichten der Franchisenehmer:innen
(1) Die Franchisenehmer betreiben deren Betriebe und Unternehmen auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Dabei darf die Stellung als IBT.ERARTH Franchisenehmer:in kenntlich gemacht werden. Die Franchisenehmer:innen sind zur Beachtung aller deren Betriebe und Unternehmen betreffenden Rechtsvorschriften und Verordnungen selbst verpflichtet.
4 Schutzrechte
(1) Die Aufrechterhaltung und der Schutz der zum Franchisesystem gehörenden Schutzrechte obliegen IBT. Dies gilt auch in dem Fall, in dem die Angriffe gegenüber Franchisenehmer:innen erfolgen, die solche Schutzrechte betreffen.
(2) IBT behält sich das Recht vor, die den Franchisenehmer:innen überlassen Rechte weiterzuentwickeln und zu verbessern. Über den jeweiligen Stand der Entwicklung wird IBT die Franchisenehmer:innen unterrichten und in Form eines Updates oder Leistungs- bzw. Vertragsanpassung zur Verfügung stellen.
5 Franchisegebühren
(1) Das zu zahlende Honorar des Betriebes zur Teilnahme am IBT.EARTH Franchise System beträgt pro Jahr der Teilnahme:
## individuelle Vereinbarung nach Betriebsgröße ##
(2) In den Franchisegebühren ist die Teilnahme an der PEFC Multi-Site Group IBT.EARTH DC-COC-000963 enthalten.
6 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Franchisevertrag wird für die Dauer von einem Jahr geschlossen, beginnend mit dem Tag des Eintritts des teilnehmenden Betriebes. Der Vertrag tritt durch die Unterschrift beider Vertragsparteien in Kraft.
(2) Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern es nicht von einer der Parteien gekündigt wird.
(3) Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von sechs Wochen zum jeweiligen Ablauf des Vertrages gekündigt werden.
(4) Eine Kündigung bedarf der Schriftform; per Einschreiben der Deutschen Post oder per Telefax an 04731 2659994.
(5) Das Vertragsverhältnis kann von jedem Teil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
7 Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung
(1) Den Franchisenehmern ist es nach Beendigung des Vertrages untersagt, den Namen, die Marke sowie sonstige Schutzrechte von IBT zu nutzen.
(2) Die Franchisenehmer sind verpflichtet, sämtliche überlassenen Handbücher, Richtlinien oder Instruktionen auf eigene Kosten IBT zu übergeben.
(3) Den Franchisenehmern ist es nach Beendigung des Vertrages nicht möglich, (weiterhin) an der PEFC Multi-Site-Group DC-COC-000963 teilzunehmen.
8 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Im Zuge der Teilnahme am IBT.EARTH System erlangt IBT Zugang zu schützenswerten Daten und Informationen der teilnehmenden Betriebe und Unternehmen. IBT verpflichtet sich, erlangte Informationen und Daten nicht an Dritte weiter zu leiten oder zu veräußern.
(2) IBT verpflichtet sich, alle erhaltenen Dokumente und Informationen nach Beendigung der Teilnahme unverzüglich an die Franchisenehmer:innen auszuhändigen bzw. ebenso wie etwaige Datensicherungen, zu vernichten. Von der Verpflichtung sind nur jene Dokumentationen ausgenommen, zu deren Archivierung IBT im Rahmen gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
(3) Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen sind ersichtlich unter www.ItsBusinessTime.de, mit welchen sich der teilnehmende Betrieb einverstanden erklärt.
9 Mitgeltende Unterlagen
(1) Es gelten bezüglich der Teilnahme am IBT.EARTH Franchisesystem folgende mitgeltende Dokumente:
10 Widerrufsbelehrung
Ein Widerrufsrecht entfällt, da sich unser Angebot nicht an private Verbraucher richtet. Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden klönnen (BGB § 13).
11 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame, undurchführbare oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem am Nächsten kommt, was die Parteien wirksamer Weise im Zeitpunkt dieser Vereinbarung vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Nichtigkeit gekannt hätten. Gleiches gilt für eine Lücke in dieser Vereinbarung.
(2) Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Auf das Erfordernis der Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden.
(3) Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
(4) Gerichtsstand ist Nordenham (Wesermarsch).