Teilnahme- und Verpflichtungsregelung

zur Aufrechterhaltung der PEFC-Chain-of-Custody (CoC)

PEFC Multi-Site-Group DINC-PEFC-COC-000963

Zertifikatshalterin:
 It’s Business Time – Netzwerk für Klima- und Sozialverantwortung (IBT)
 Inhaberin: Nina Bielen
 Neuenweg 5
 26954 Nordenham


1. Grundsatz

Eine gesonderte, individuell unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist nicht erforderlich.

Die Verpflichtung zur Einhaltung der PEFC-Anforderungen ergibt sich unmittelbar aus:

  • der gültigen Teilnahme an der PEFC Multi-Site-Group IBT.EARTH
  • dem jeweils geschlossenen Teilnahme- bzw. Hauptvertrag
  • der verbindlichen Anwendung der aktuellen PEFC-Standards
  • den PEFC-Verfahrensanweisungen sowie dem IBT-Systemhandbuch

Diese Regelung ist öffentlich einsehbar und gilt für alle angeschlossenen Betriebe gleichermaßen.


2. Umsetzung der PEFC-Anforderungen

Die durch das IBT-Zentralmanagement erstellten PEFC-Verfahrensanweisungen in Verbindung mit dem Systemhandbuch sind verbindlich umzusetzen.

Hierzu zählen insbesondere:

Verantwortlichkeit

  • Benennung einer verantwortlichen Person für die Umsetzung des jeweils gültigen PEFC-CoC-Standards.

Zertifizierungsmethode

  • Einhaltung der gewählten Methode (Prozentsatzmethode, Physische Trennung oder Kreditmethode).

Lieferantenmanagement

  • Führung einer Liste relevanter Lieferanten mit Angabe von Zertifizierungsstatus, Gültigkeit und Materialkategorie.

Mengen- und Dokumentationsnachweise

  • Nachweise über zertifizierte Rohstoffeinkäufe und zertifizierte Warenverkäufe.
  • Aufzeichnungen über die Berechnung des Zertifizierungsprozentsatzes bzw. Kreditkontos.
  • Nachvollziehbare Dokumentation der Übertragung auf Ausgangsprodukte.
  • Vorlagefähigkeit von Eingangs- und Ausgangsrechnungen zur Sicherstellung der Mengenplausibilität.

Kennzeichnung

  • Korrekte Rechnungs- oder Lieferscheinkennzeichnung mit Angabe des Zertifizierungsstatus und der Materialkategorie.

Logo-Verwendung

  • Einhaltung der jeweils gültigen „Richtlinie für die Verwendung des PEFC-Logos“
     PEFC D ST 2001:2020 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Interne Überwachung

  • Durchführung interner Audits.
  • Dokumentation von Abweichungen und Korrekturmaßnahmen.

Sorgfaltspflichtsystem

  • Führung von Aufzeichnungen zur Vermeidung von Rohstoffen aus umstrittenen Quellen.
  • Dokumentation von Selbsterklärungen, Risikobewertungen und Maßnahmen bei erhöhtem Risiko.
  • Rohstoffbezug ausschließlich aus transparenten und plausibel abgesicherten Quellen.

Aufbewahrungspflichten

  • Aufbewahrung aller relevanten Aufzeichnungen für mindestens fünf Jahre.

Soziale Kriterien

  • Einhaltung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit gemäß ILO-Erklärung.

Mitteilungspflichten

  • Unverzügliche Mitteilung relevanter Veränderungen im Betrieb an
     TÜV Rheinland DIN CERTCO oder das IBT-Group-Management.
  • Unverzügliche Anzeige von Unstimmigkeiten, die Transparenz oder Rückverfolgbarkeit beeinträchtigen könnten.


3. Überwachung

Die Einhaltung dieser Anforderungen wird im Rahmen der Multi-Site-Struktur durch:

  • das IBT-Group-Management
  • sowie durch die Zertifizierungsstelle TÜV Rheinland DIN CERTCO

überwacht.


4. Erlöschen der Verpflichtung

Die Verpflichtung im Rahmen der PEFC Multi-Site-Group endet automatisch mit:

  • Austritt aus der Gruppe
  • Ruhen oder Beendigung des Teilnahmevertrages
  • Entzug oder Aussetzung der Gruppenzertifizierung